Apostille oder Superlegalisation?

Nur Länder, die Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens sind, können eine Apostille erhalten. Ist das Land nicht Teil dieses internationalen Abkommens, benötigt Ihr Dokument eine Superlegalisation.


Preisinformationen:

Für alle Produkte gibt es 2 Arten der notariellen Legalisierung:

  • Legalisierung eines elektronischen Dokuments (PDF) – 70 CHF
  • Legalisierung der tatsächlichen (handschriftlichen) Unterschrift – 150 CHF

Die Grundgebühr des Produkts umfasst die Legalisierung eines PDFs. Sie müssen die Sprache für Ihre notarielle Legalisierung auswählen, sobald das Produkt ausgewählt wurde. Wenn Sie eine notarielle Legalisierung der tatsächlichen (handschriftlichen) Unterschrift benötigen, wählen Sie dies bitte auf der Produktseite (über das Dropdown-Menü) aus – es werden zusätzlich 80 CHF berechnet.

01

Einreichung der Dokumente

Senden Sie uns Ihre Original- oder beglaubigten Dokumente per Post, Kurier oder per Abgabe vor Ort. Wir prüfen alles und stellen sicher, dass die Unterlagen für die Apostille bereit sind.

02

Prüfung & notarielle Beglaubigung

Falls erforderlich, nehmen wir eine notarielle Beglaubigung vor oder bestätigen die Beglaubigung, bevor wir die Unterlagen bei der zuständigen kantonalen oder Bundesbehörde einreichen.

03

Bearbeitung der Legalisierung

Wir übernehmen den gesamten Apostille-/Superlegalisationsprozess in Ihrem Namen – kantonal oder auf Bundesebene – je nachdem, wo Ihr Dokument ausgestellt wurde.

04

Zustellung an Sie

Nach Abschluss werden Ihre apostillierten/superlegalisierten Dokumente sicher per Post, Expresskurier oder zur Abholung vor Ort zurückgesendet – schnell und nachverfolgbar.